1. Allgemeine Angaben
a) Name/Betreiber
b) Vorstand
c) Hafenverwaltung
d) Hafenbehörde
e) Beschreibung des Hafens
f) Hafenplan
2. Rechtliche Grundlagen
3. Hafenumschlag
4. Beschreibung der vorhandenen Abfallentsorgungsmöglichkeiten
a) Hafenauffanganlagen
b) Verantwortliche Stellen
5. Abfallmengen
6. Beschreibung des Abgabensystems
a) Entgeltordnung
b) Prognose der zukünftigen Abgabenentwicklung
7. Umweltmanagementplan
a) Name/Betreiber | Hafengesellschaft Dagebüll mbH Haffdeich 2 25899 Dagebüll |
b) Geschäftsführer | Norbert Gades |
Büroanschrift | Wittrehm 16, 24809 Nübbel |
Telefon | 04331 - 9451508 |
Fax | 04331 - 9451506 |
Mobiltelefon | 0171 3686630 |
ng@uthlandehafen.de | |
Dienstzeiten | Regelmäßig erreichbar. |
c) Hafenbetriebsleiter | Timo Kiekow / Jens Petersen |
Telefon | 04667 - 233 |
Fax | 04667 - 951133 |
Bereitschaftstelefon | 0171 - 9355291 |
hafenamt@uthlandehafen.de | |
Dienstzeiten | Montag – Freitag 05.30 – 13.30 Uhr und während des Bereitschaftsdienstes |
d) Hafenbehörde | Amt Südtondern Der Amtsdirektor Marktstraße 12 25899 Niebüll |
Telefon | 04661 - 6010 |
Fax | 04661 - 601151 |
info@amt-suedtondern.de | |
Dienstzeiten | Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr |
e) Beschreibung des Hafens
Allgemein
Der Hafen Dagebüll ist ein privater Fähr- und Frachthafen.
Der Hafen umfasst eine Grundstücksfläche von 44.590 m². Die Wasserfläche umfasst 22.062 m².
Der Hafen ist über öffentliche Straßen angeschlossen. Die Zufahrt erfolgt über eine Landstraße I. Ordnung.
Fährhafen
Der Fährhafen dient dem Fährbetrieb zu den Inseln Föhr und Amrum. Durch den Tourismus auf den Inseln Föhr und Amrum sind im Fährverkehr erhebliche Umschlagszahlen und Schiffsbewegungen zu verzeichnen. Die Fähren transportieren Personen, Kraftfahrzeuge und Güter auf Lastkraftwagen.
Daneben wird der Hafen von Fischereifahrzeugen, Muschelkuttern und Frachtschiffen angelaufen. Die Krabben- und Muschelkutter löschen ihre Fracht und verlassen den Hafen unmittelbar danach. Die Frachtschiffe laden im Hafen Dagebüll Baumaterialien als Schütt- oder Stückgut und transportieren diese auf die Inseln.
Der Hafen verfügt über keine Liegeplätze. Alle Schiffe verlassen den Hafen nach Be- bzw. Entladung. Fährschiffe der Reederei liegen über Nacht an den Fährbrücken.
Hafenauffanganlagen
Im Hafen Dagebüll stehen umfangreiche Entsorgungsmöglichkeiten für Hausmüll der reisenden Gäste zur Verfügung.
Fäkalien und Abwässer können über Entsorgungsstationen an den Fährbrücken eingeleitet werden.
Abfälle nach Marpol I und V wurden bisher nicht im Hafen abgegeben. Fast alle Schiffe sind im Hafen Wyk beheimatet und entsorgen dort ihre Abfälle. Diese Regelung wird sich zukünftig nicht ändern.
Über den Hafen Dagebüll werden von den Fährschiffen lediglich verwertbare Abfälle und Kartonagen/Papier entsorgt.
f) Hafenplan
Die gültigen Rechtsvorschriften für die Nutzung schleswig-holsteinischer Häfen sowie abfallrechtliche Regelungen für die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen wurden durch das Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein zusammengestellt. Diese Auflistung ist Bestandteil des Hafenabfallwirtschaftsplanes.
Schiffsbewegungen (Eingänge) |
2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 |
Fähren | 4.478 | 4.907 | 4.921 | 4.987 | 4.981 |
Frachtschiffe | 118 | 83 | 77 | 118 | 92 |
Fischereifahrzeuge | 72 | 85 | 81 | 84 | 92 |
Umschlag | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 |
Personen | 1.274.443 | 1.638.719 | 1.633.826 | 1.591.163 | 1.582.907 |
Kraftfahrzeuge | 283.105 | 317.54 | 311.494 | 291.261 | 301.509 |
Güter | 38.904 | 20.017 | 17.272 | 31.685 | 24.545 |
Meldepflichtig für Fahrzeuge, Geräte und sonstige Schwimmkörper ist der Fahrzeug- oder Geräteführer oder sein Beauftragter. Es gelten die Vorschriften der Hafenverordnung – HafVO in der jeweils geltenden Fassung.
a) Hafenauffanganlagen
Im Hafen stehen öffentliche Abfallbehälter für Hausmüll zur Verfügung. Diese werden allgemein von Fährgästen und Hafenbesuchern benutzt.
Fäkalien und Abwässer können über installierte Stationen eingeleitet werden. Im Hafen befinden sich drei Entsorgungseinrichtungen
Die Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH entsorgt den Hausmüll nach Marpol V in den Einrichtungen des Hafens. Alle anderen Abfälle werden nicht im Hafen abgegeben.
Abfallart | Schlüssel-Nr. | Marpol Anlage | Behälter/Einrichtung | Standort |
Hausmüll | 200301 | V | 1 Container 5,0 m³ 2 Container 10,0 m³ |
Hafenanlage |
Fäkalien, Abwässer | 200306 | IV | 3 Übergabestationen | Hafenanlage |
Für die Benutzung der Fäkalübergabestation ist eine bordseitige Pumpe erforderlich. Die Abwässer werden direkt in das Abwasserleitungsnetz der Gemeinde Dagebüll eingeleitet und der Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt
b) Verantwortliche Stellen
1. Hafenbetreiber | Hafengesellschaft Dagebüll mbH Haffdeich 2 25899 Dagebüll Telefon 04667 - 233 |
2. Entsorger Hausmüll, Wertstoffe | Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH Hohle Gasse 3 25813 Husum Telefon 04841 894813 |
3. Entsorger Sonderabfall | VEOLIA Umweltservice Nord GmbH Borger Weg 3 25853 Ahrenshöft Telefon 04846 6000 |
4. Aufsichtsbehörde | Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Telefon 04347 704633 |
a) Abfallmengen der letzten 3 Jahre
Jahr | 2018 | Anzahl der Schiffe | 4.998 |
Abfallschlüssel | Abfallbezeichnung | Menge in Kg. |
200301 | Gemischte Hausabfälle | 74.250 |
Jahr | 2019 | Anzahl der Schiffe | 4.990 |
Abfallschlüssel | Abfallbezeichnung | Menge in Kg. |
200301 | Gemischte Hausabfälle | 69.680 |
Jahr | 2020 | Anzahl der Schiffe | 4.596 |
Abfallschlüssel | Abfallbezeichnung | Menge in Kg. |
200301 | Gemischte Hausabfälle | 49.070 |
Aufgrund des § 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 23. Juli 1996 (GVOBL. S. 529) wird nach Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung vom 18. Dezember 2006 folgende Entgeltordnung erlassen:
§ 1 - Entgelterhebung
(1) Die Entgelte nach dieser Entgeltordnung werden durch Hafengesellschaft Dagebüll mbH erhoben. Der Hafengesellschaft Dagebüll mbH kann Dritte mit der Einziehung beauftragen.
(2) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Benutzung der Anlagen. Die Entgelte sind sofort fällig.
(3) Für die Entgelte sind die Eigentümer und Benutzer der Schiffe als Gesamtschuldner zahlungspflichtig.
(4) Die Sätze dieser Entgeltordnung sind Nettosätze. Bei umsatzsteuerlichen Leistungen ist die Umsatzsteuer nach Maßgabe der Bestimmungen hinzuzurechnen.
(5) Zahlungsmittel ist der EURO.
§ 2 - Schiffsabfallentsorgung
Entsprechend der Landesverordnung über die Entsorgung von Schiffen in schleswig-holsteinischen Häfen (Hafenentsorgungsverordnung-HafEntsVO) hat die Entsorgung von Schiffsabfällen nach Anlage IV (Schiffsabwässer) und V (Schiffsmüll) von MARPOL 73/78 , die sich aus dem Schiffsbetrieb durch die Besatzung und die Passagiere ergeben, an den von der Hafengesellschaft Dagebüll mbH bewirtschafteten Kaianlagen grundsätzlich über die Hafengesellschaft Dagebüll mbH zu erfolgen.
Die Entsorgung von Schiffsabfällen nach Anlage I (Ölhaltige Flüssigkeiten) von MARPOL 73/78 kann über die Hafengesellschaft Dagebüll mbH erfolgen oder direkt an einen qualifizierten Entsorgungsfachbetrieb vergeben werden.
Die Entsorgung hat in der hafenüblichen Regelarbeitszeit zu erfolgen. Die Schiffsabfälle werden nur in Absprache mit der Hafengesellschaft Dagebüll mbH entgegengenommen.
Mit der Zahlung des Entsorgungsentgeltes erhält das Fahrzeug das Recht auf Entsorgung nach diesen Tarifbestimmungen.
§ 3 - Entsorgungsentgelt
Für Fahrzeuge sind pro Anlauf je BRZ 0,05 € zu zahlen, soweit keine Befreiung nach § 13 der Hafenentsorgungsverordnung vorliegt. Davon entfallen auf Entsorgung nach
Mit der Zahlung des Entsorgungsentgeltes erhält das Fahrzeug das Recht auf Entsorgung nach diesen Tarifbestimmungen.
§ 4 - Besondere Schiffsabfälle
Die Annahme besonders aufwendiger Schiffsabfälle wie z.B. Chemikalien, Farbreste in größeren Mengen, elektrische Geräte, Fischgeschirre usw. sowie die Entsorgung von Ladungsrückständen ist im Entsorgungsentgelt nach § 3 nicht eingeschlossen. Die Kosten für die Entsorgung werden nach Aufwand berechnet.
§ 5 - Datenverarbeitung
Die Hafengesellschaft Dagebüll ist befugt, auf der Grundlage von Angaben von Entgeltpflichtigen ein Verzeichnis der Entgeltpflichtigen mit den für die Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.
§ 6 - Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft.
Dagebüll, den 19. Dezember 2006
Hafengesellschaft Dagebüll mbH
Geschäftsführer
b) Prognose zur zukünftigen Abgabenentwicklung
Im Hafen Dagebüll sind keine Schiffe beheimatet. Alle Schiffe mit Ausnahme der Wyker Dampfschiffs-Reederei, die den Hafen anlaufen entsorgen keine Abfälle. In den vergangenen Jahren sind keine Abfälle von anderen Schiffen vom Hafenbetreiber angenommen worden.
Die Anforderungen an einen Hafenabfallbewirtschaftungsplan werden für den Bereich des Dagebüller Hafens erfüllt. Eine Beteiligung an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement ist derzeit nicht vorgesehen.